Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Datenschutzerklärung
1
2
3
4
5
6
Schritt 2 von 6: Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung - Auswahl des Anliegens
Übersicht zu Ihrem Termin
Funktionseinheit
Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung
Anliegen
noch nicht gesetzt
Standort
noch nicht gesetzt
Termin
noch nicht gesetzt
Persönliche Daten
noch nicht gesetzt
Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung - Zusätzliche Informationen:
Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag höchstens 3 Monate alt sein.
So läuft es ab: 1. Vor-Ort-Termin online buchen: Termin im Gesundheitsamt hier reservieren. 2. Belehrungsfilm von zu Hause ansehen: Einen Zugang zum online Video erhalten Sie per E-Mail; bitte vor dem Vor-Ort-Termin ansehen (nur für Erstausstellungen). 3. Vor-Ort-Termin im Gesundheitsamt: digitaler Test & Bezahlung. 4. Bescheinigung: Direkt nach dem Termin erhalten Sie Ihren Nachweis.