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Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung
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Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung - Zusätzliche Informationen:

Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag höchstens 3 Monate alt sein.

So läuft es ab:
1. Vor-Ort-Termin online buchen: Termin im Gesundheitsamt hier reservieren.
2. Belehrungsfilm von zu Hause ansehen: Einen Zugang zum online Video erhalten Sie per E-Mail; bitte vor dem Vor-Ort-Termin ansehen (nur für Erstausstellungen).
3. Vor-Ort-Termin im Gesundheitsamt: digitaler Test & Bezahlung.
4. Bescheinigung: Direkt nach dem Termin erhalten Sie Ihren Nachweis.

Gebühren:
- Erstausstellung: Arbeitnehmer 28,00 € / Arbeitgeber 30,00 €
- Erweiterung für Arbeitgeber (Berechtigung zur Unterweisung): 15,00 €
- Zweitausfertigung /Duplikat: Ersatzdokument 10,00 €


Sie können insgesamt maximal 4 Anliegen auswählen.

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz